Häufige Fragen (FAQ)

Allgemein

Was ist MPP?

Im Rahmen der Initiative D21 fördert die Bundesregierung die PC- und Internetverbreitung in Deutschland. „MPP“ ist Teil dieser Initiative und steht für Mitarbeiter-PC-Programm. Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit über Ihren Arbeitgeber bestimmte Leasingmodelle in Anspruch zu nehmen und PCs und mobile Geräte wie Smartphones und Tablets im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zur privaten Nutzung zu beziehen. Durch die Gehaltsumwandlung entstehen Einkommenssteuervorteile und damit eine attraktive Ersparnis gegenüber dem Barkauf.

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der Mitarbeiter, einen Teil seines vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (PC, Smartphone, Tablet) zu erhalten. Die monatlich zu zahlende Leasingrate behält der Arbeitgeber daher vom monatlichen Bruttolohn des Arbeitnehmers ein und führt diese an den Leasinggeber ab.

Personalabteilung

Welcher Aufwand entsteht für die Personalabteilung?

Vorab ist ein Rahmenleasingvertrag mit der Leasinggesellschaft AGL Activ Services GmbH zu schließen. In der Lohnbuchhaltung ist einmalig eine Lohnart für die Gehaltsumwandlung anzulegen. Diese kann anschießend für alle Mitarbeiter, die am MPP teilnehmen, für die Gehaltsabrechnung als Merkmal gesetzt werden.

Ablauf je teilnehmenden Mitarbeiter:

  • „1-Klick“-Freigabe der Bestellung im MPP-24-Shop inkl. automatischer Erstellung des Einzel-Leasingvertrages (aufgrund des Rahmenleasingvertrages genügt die elektronische Freigabe)
  • Schließen eines Überlassungsvertrages zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber
  • Zuordnung der Lohnart „Gehaltsumwandlung MPP“ zur Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters
  • Einbehalt der Leasingrate über das Bruttogehalt und Einzug der Leasingraten durch die AGL
  • Auflösen des Gehaltsumwandlungsmerkmals am Ende der Laufzeit

Was passiert im Falle einer Gehaltspfändung?

Die Frage wird im Vorfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z.B. im Überlassungsvertrag geregelt. Im Falle der Gehaltspfändung hat der Arbeitgeber vom Nettogehalt bis zur Pfändungsfreigrenze die entsprechenden Beträge einzubehalten. Sofern bezüglich des Sachbezugs, der vom Arbeitgeber einbehalten wird, keine Vereinbarung getroffen wird, ist dieser nicht vorrangig, sondern ein Pfändungsgläubiger würde im Rang vorgehen. Um die Vorrangigkeit zu erreichen, müsste vereinbart werden, dass in der Höhe des Sachbezuges, der monatlich einzubehalten ist, der Arbeitgeber entsprechende Ansprüche vorrangig aus dem Nettogehalt verrechnen kann und sich insoweit etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers abtreten lässt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Arbeitgeber, diese Eventualitäten über den Überlassungsvertrag festzulegen.

Was passiert bei Unternehmensaustritt des Mitarbeiters?

Die Frage wird im Vorfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z.B. im Überlassungsvertrag geregelt. Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Damit liegen alle Rechte und Pflichten am Leasingvertrag beim Arbeitgeber. Die Leasinggesellschaft hat den Arbeitnehmer nicht als Verpflichteten im Vertrag. Dies ist die Aufgabe des Überlassungsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, indem beide Parteien solche Fälle regeln können. Möchte der Arbeitgeber den Vertrag beenden, weil er das Leasingobjekt nicht weiter nutzen möchte, wäre die Ablösesumme in voller Höhe fällig.

Was passiert bei Unterbrechung der Gehaltszahlung?

Für den Fall der Unterbrechung der Gehaltszahlung (z.B. in Folge von Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Krankheit von mehr als sechs Wochen), so endet nach Ablauf dieses Zeitpunktes die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt. Dies ändert nichts an dem bestehenden Leasingvertrag, welcher hierdurch nicht beendet wird. Wie die betroffenen Raten folglich beglichen werden kann im Überlassungsvertrag festgelegt werden. Wenn der Arbeitgeber das Leasingobjekt weiterhin zur Verfügung stellt, handelt es sich insoweit um eine weitere Entgeltleistung des Arbeitgebers, die sozialversicherungsrechtlich als Zuschuss zum Krankengeld zu qualifizieren ist. Dieser bleibt sozialversicherungsrechtlich unberücksichtigt, wenn er 50 Euro im Monat nicht übersteigt. Zur Lohnsteuer ist festzustellen, dass dieser Zuschuss grundsätzlich lohnsteuerpflichtig ist und im Hinblick auf die Höhe und die entsprechenden Lohnsteuerklassen monatlich keine einzubehaltende Lohnsteuer anfallen dürfte. Sie sind aber auf der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen.

Greifen beim MPP die steuerlichen Regelungen zum "Geldwerten Vorteil"?

Nein, gemäß §3 Nr. 45 EStG muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden.

Dürfen alle Mitarbeite am Mitarbeiter-PC-Programm teilnehmen?

Grundsätzlich ja, die Entscheidung darüber liegt allerdings beim teilnehmenden Unternehmen. Die volle Wirkung entwickelt das Mitarbeiter-PC-Programm bei Mitarbeitern, welche über die Leasing-Vertragslaufzeit im Unternehmen beschäftigt sind.

Mitarbeiter

Kann ich das Gerät am Ende der Laufzeit übernehmen?

Das Gerät ist nach Beendigung des Überlassungsvertrags in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand an die AGL Activ Services GmbH zurückzugeben.

Sofern der Arbeitnehmer das Gerät nach Ablauf des Überlassungsvertrags kaufen möchte, kann er dies spätestens einen Monat vor Ablauf des Überlassungsvertrags gegenüber der Leasinggesellschaft anzeigen. Die Leasinggesellschaft wird dem Arbeitnehmer das Gerät oder ein vergleichbares Produkt in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit zum Kauf anbieten. Der Abschluss sowie die Abwicklung des Kaufvertrags erfolgt zwischen Arbeitnehmer und Leasinggesellschaft ohne Mitwirkung oder Beteiligung des Arbeitgebers.

Kann ich mehrere Geräte beziehen?

Grundsätzlich bieten wir die Möglichkeit an, dass Sie mehrere Geräte gleichzeitig über Ihren Arbeitgeber beziehen können. Ihr Arbeitgeber kann diese Zahl jedoch einschränken.

Darf auch meine Familie das Gerät nutzen?

In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Gerät nutzen. Es sei denn, ihr Arbeitgeber schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet der Arbeitnehmer.

Wie kann ich meine Ersparnis in Erfahrung bringen?

Über unseren Vorteilsrechner im MPP-24-Shop können Sie Ihre Ersparnis in etwa errechnen. Wichtig: der genaue Vorteil ist abhängig von Ihren individuellen Einkommenssteuerdaten. Den konkreten Steuervorteil kann daher Ihr Steuerberater oder die gehaltführende Stelle für Sie berechnen.

Darf ich eigene Software auf meinem Gerät installieren?

Der Arbeitnehmer darf Software, die ausschließlich der Privatnutzung dient, auf eigene Kosten einsetzen, sofern deren Nutzung zugelassen ist. Der Arbeitnehmer ist für die fachgerechte Installation verantwortlich. Bei Rückgabe des Gerätes kann die Leasinggesellschaft (AGL Activ Services GmbH) auf Kosten des Arbeitnehmers den ursprünglichen Zustand wieder herstellen lassen.

Versicherung

Warum benötigt man eine Versicherung?

Mit der Übernahme des Leasingobjektes geht die Sach- und Preisgefahr auf den Leasingnehmer (Arbeitgeber) über. In der Summe aller Leasingobjekte aus dem Mitarbeiter-PC-Programm wird das Risiko für den Arbeitgeber dementsprechend hoch, so dass er sich für jeden Versicherungsfall entsprechend absichern muss. Zudem geht der Abschluss einer Versicherung auch aus den ALBs der Leasinggesellschaft hervor. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitgeber (Nutzer) hat der Abschluss einer Versicherung zwei entscheidende Vorteile:

  • Es gibt einen professionellen Ansprechpartner im Schadensfall
  • Die Kosten bei Entwendung, Beschädigung oder Verlust des Gerätes werden vom Versicherer übernommen.

Alle Details sind den Versicherungsbedingungen der assona GmbH zu entnehmen.

Ich habe einen Schadens-/Gewährleistungs- oder Garantiefall. Was tue ich jetzt?

Sollte bei Ihnen ein Schadensfall eingetreten sein, teilen Sie diesen bitte unverzüglich assona GmbH mit.
Die assona GmbH ist von Montag bis Freitag 8:00-18:00 Uhr erreichbar unter:

Kontakt:
assona GmbH, Tel.: 030 208 666 44
Postfach 51 11 36
13371 Berlin
E-Mail: kundenservice@assona.de

Halten Sie dazu bitte Ihre IMEI-Nummer des Geräts bereit.

Versand, Retouren und Lieferung

Mit welchem Logistikpartner wird der Versand abgewickelt?

Unser Logistikpartner versendet Ihr Paket ausschließlich mit DHL.

Kann eine Wunsch-Lieferadresse angeben werden?

Selbstverständlich.

Leasing

Was ist der Rahmenleasingvertrag?

Der Rahmenleasingvertrag ist die Basis für die Teilnahme am Mitarbeiter-PC-Programm. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft, AGL Activ Services GmbH, abgeschlossen.

Der Vertrag regelt u.a. den Vertrags- und Bestellablauf, die Zahlungsabwicklung, Formalitäten zum Leasing sowie die Vertragslaufzeit.

Was ist der Überlassungsvertrag?

Damit der Arbeitnehmer seine Wunschgeräte steuerbegünstigt nutzen kann, muss der Arbeitgeber Vertragspartner und somit der Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber schließt dann intern mit seinem Mitarbeiter eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zu dem gewählten Gerät. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen für die Nutzung des Gerätes und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

Was ist der Einzelleasingvertrag?

Der Einzelleasingvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft, AGL Activ Services GmbH, für den einzelnen Mitarbeiter und die von ihm gewählten Leasingobjekte geschlossen.

Der Vertrag regelt u. a. die individuelle Leasingrate, Laufzeitbeginn und -ende und liefert eine Übersicht, der in der Leasingrate enthaltenen Leasingobjekte.
Zudem sind die ALBs Bestandteil des Einzelleasingvertrages.

Was ist die Übernahmebestätigung?

Die Übernahmebestätigung ist ein Dokument, auf dem der Lieferant und der Leasingnehmer durch ihre Unterschrift den mängelfreien Zustand des Leasingobjektes bestätigen. Im Rahmen des Mitarbeiter-PC-Programms gilt die erfolgte Auslieferung mit Zustellungsbestätigung des Paketdienstes als ordnungsgemäße Übernahme des Objektes und löst damit die Auszahlung des Kaufpreises an den Lieferanten und den Beginn des Leasingvertrages aus.

Sollte das Objekt nicht in einwandfreiem oder vollständigem Umfang geliefert worden sein, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Kundenservice der assona GmbH (siehe oben) in Verbindung. Ansprüche gegenüber dem Leasinggeber bestehen in dem Fall nicht.

Welche Leasinglaufzeiten sind möglich?

24 Monate.

MPP-24 Portal

Kann auch Ware außerhalb des MPP Portals bezogen werden?

Nein, falls Sie ein Produkt in unserem Shop vermissen, geben Sie uns bitte gern einen Hinweis an info@mpp-24.de. Wir prüfen dann eine Erweiterung unseres Sortimentes und halten Sie dazu auf dem Laufenden.

Was ist der MPP-24 Shop?

Dort sind alle Informationen zum Mitarbeiter-PC-Programm maßgeschneidert für das teilnehmende Unternehmen aufbereitet. Mitarbeiter bestellen über den Shop ihr Wunschgerät. Die Personalabteilung bzw. die Bevollmächtigten des Unternehmens verwalten dort die komplette Abwicklung und haben jederzeit einen Überblick über die getätigten Bestellungen.
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